die größten Krankenkassen und ihre Erstattung

Die Erstattung der größten Krankenkassen

Auch wenn Osteopathie kein gesetzliche Kassenleistung ist, zahlen vielen gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss zu einer osteopathischen Behandlung dazu. Dabei ist die Höhe der Erstattung je nach Krankenkasse unterschiedlich. 

Hier finden Sie eine Liste der größten Krankenkassen und welche Erstattungen diese leisten:

- Techniker Krankenkasse: 3 x 40,00 € pro Jahr 

- Barmer: leider erstattet die Barmer keine osteopathische Behandlung. Es werden nur 200,00 € pro Jahr für Schwangere übernommen.

- AOK: da es viele verschiedene AOKs gibt, beschränkt sich diese Liste auf die AOK Hessen: 3 x 50,00 € pro Jahr

- KKH Kaufmännische Krankenkasse: 100,00 € pro Jahr

- Knappschaft: 150,00 € pro Jahr

- SBK: 6 x 30,00 € pro Jahr 

- Audi BKK: 4 x 30,00 € pro Jahr

- Viactiv Krankenkasse: 360,00 € pro Jahr

- HKK: 160,00 € pro Jahr

- pronova BKK: 4 x 40,00 € pro Jahr

- IKK Südwest: 5 x 30,00 € pro Jahr

- mhplus: 2 x 60,00 € pro Jahr

- Hanseatische Krankenkasse (HEK): 3 x 30,00 € pro Jahr 

 

Es wird ersichtlich, dass sich die Erstattung sehr unterscheiden. Wenn Sie Ihre Krankenkasse in dieser Liste nicht finden können, empfiehlt es sich, bei Ihrer Krankenkasse anzurufen und nachzufragen. 

Manche Krankenkassen setzen ein Rezept eines Arztes voraus, um die osteopathische Behandlung zu erstatten. Bitte rufen Sie auch hier bei Ihrer Krankenkasse an, um nachzufragen, ob Sie ein Rezept benötigen.