Was sind die Vorraussetzungen, um ein Osteopath oder eine Osteopathin zu werden und was ist der Unterschied zum Heilpraktiker?
Wer sich für die Ausbildung zum/zur Osteopath*in interessiert, muss erstmal wissen, dass die Osteopathie kein eigenständig annerkannter, staatlicher Beruf in Deutschland ist ... leider.
Das bedeutet, dass die Ausbildung zum / zur Osteopath*in privat ist.
Die Ausbildung kann auf zwei verschiedene Arten absolviert werden: in Teilzeit oder in Vollzeit.
Für die Teilzeitausbildung ist es erfoderlich, vorab eine medizinische Ausbildung (Arzt, Physiotherapeut, Heilpraktiker oder medizinischer Bademeister) erfolgreich abgeschlossen zu haben.
Die Ausbildenung wird dann an 8-9 Seminaren á 5 Tagen im Jahr über 4 Jahre aufgebaut.
In der Vollzeitausbildung bedarf es keine vorherige Ausbildung, wird - wie der Name schon sagt - in Vollzeit und über 5 Jahre lang absolviert.
Alles in allem haben die Teilzeitstudenten mindestens 1.600 Unterrichtsstunden, wohingegen die Vollzeitstudenten über 5.000 Unterrichtsstunden absolvieren müssen.
Die Kosten für die Ausbildung und das Studium variieren von Schule zu Schule.
Im Anschluss des Osteopathiestudiums / der Osteopathieausbildung bedarf es nur noch die Zulassung als Heilpraktiker, da in Deutschland nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde ausüben dürfen.
Für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikerprüfung) muss man sich beim örtlichen Gesundheitsamt vorstellen und eine schriftliche sowie eine mündliche Prüfung bestehen.
Das bedeutet, dass jeder Osteopath auch des Heilpraktiker als Berufsbezeichnung trägt, aber nicht jeder Heilpraktiker ein Osteopath ist.
Generell sollte auch darauf geachtet werden, dass der behandelnde Osteopath auch die oben beschriebene Ausbildung hat und / oder in einem Berufsverband Mitglied ist.